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Pocketpraxis eRezept eAU Dr. Döring Ärztehaus Mondstrasse Münster

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Sie benötigen ein Kassenrezept (eRezept) oder eine Arbeitsunfähigkeitbescheinigung (eAU)? Beides stellen wir Ihnen während unserer Videosprechstunde (Mo-Fr 8-12 Uhr, Mo, Di und Do 15-17 Uhr) elektronisch aus. Sie benötigen dafür nur ein Smartphone, Tablet oder PC.

Rezept oder AU — Was können wir für Sie tun?

Bitte wählen Sie, ob ein Kassenrezept (eRezept) oder eine Arbeitsunfähigkeitbescheinigung (eAU) ausgestellt werden soll.

 

Häufige Fragen zu PocketPraxis (FAQ)

Wie funktioniert PocketPraxis?

Kann ich Tag und Nacht eRezept und eAU bestellen?

Ja, außer am Wochenende (Samstag und Sonntag). Wir kontaktieren Sie jedoch nur zu unseren Öffnungszeiten (Mo-Fr 8-12 Uhr, Mo, Di und Do 15-17 Uhr) und stellen dann eRezept und eAU aus.

Ist der Service kostenlos?

Ja. Es entstehen keine Kosten für Sie, wenn Sie gesetzlich versichert sind. Die Kosten der Videosprechstunde, Erstellung und Übermittlung von der elektronischen Arbeitsunfähigkeitbescheinigung (eAU) und eRezept werden von uns komplett mit Ihrer Krankenkasse abgerechnet, da wir eine Hausarztpraxis in Münster mit einer offiziellen Kassenzulassung sind. Bei Selbstzahlern rechnen wir nach GOÄ ab.

Warum muss ich bestimmte Versicherungsdaten übermitteln?

Damit die eAU und eRezept den richtigen Patienten zugeordnet und übermittelt werden können, sind die Daten notwendig, die wir auf unserer Webseite abfragen.

Wie läuft die Identitätsprüfung ab?

Das Verfahren, um der Praxis unbekannte PatientInnen in der Videosprechstunde zu authentifizieren, ist gesetzlich geregelt. Folgende Versicherungsdaten sind notwendig (Sie finden diese Daten auf der Rückseite Ihrer Gesundheitskarte):

  • Name (Feld 3)
  • Vorname (Feld 4)
  • Geburtsdatum, persönliche Kennnummer (10-stellig, Feld 6)
  • Kennnummer des Trägers (9-stellig, Feld 7)

Zudem brauchen wir noch folgende Daten: die Versicherungsart (Mitglied, familienversichert oder Rentner), das Geschlecht (männlich, weiblich, divers) und die Postleitzahl des Wohnorts.

Arbeitsunfähigkeit und Rezept

Habe ich ein Anrecht auf eine eAU?

Nein. Selbstverständlich bekommen Sie eine eAU ausgestellt, wenn eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Sie haben jedoch kein Anrecht auf eine AU, wenn die Erkrankung keine Arbeitsunfähigkeit bedingt.

Über wieviele Tage darf die eAU maximal ausgestellt werden?

Es kann im Rahmen der Videosprechstunde bei PatientInnen, die unsere Praxis bisher nicht persönlich vorstellig wurden, eine eAU von insgesamt maximal 3 Tagen ausgestellt werden.

Ist die eAU und das eRezept bundesweit gültig?

Ja. Unsere Praxis liegt zwar in Münster (Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe), die von uns ausgestellten eAU und eRezepte sind aber in ganz Deutschland gültig.

Hat der Arbeitgeber einen Anspruch auf eine AU in Papierform?

Nein. Seit dem 1.1.2023 ist es gesetzlich geregelt, dass die eAU von der Arztpraxis elektronisch an die Krankenkasse übermittelt und vom Arbeitgebenden, bzw. der Buchhaltung, dort abgerufen wird.

Kann ich das eRezept in jeder Apotheke einlösen?

Alle Apotheken sind bundesweit technisch seit dem 1.7.2023 in der Lage, eRezepte durch Vorlage der Gesundheitskarte in der Apotheke (ohne PIN) einzulösen. Fall sich Ihre Apotheke dazu noch nicht in der Lage sieht, finden Sie in der Regel im nahen Umkreis eine Apotheke, die „eRezept-ready“ ist.

Weitere Fragen

Kann ich mir jedes Medikamtent verschreiben lassen?

Nein. Wir stellen grundsätzlich im Rahmen der Videosprechstunde keine Rezepte für Betäubungsmittel oder suchterzeugende Medikamente, z.B. Benzodiazepine, aus.

Haben Sie eine „normale Hausarztpraxis“?

Ja, wir arbeiten in einer normalen Hausarztpraxis (Praxis Dr. med. Matthias Döring im Ärztehaus Mondstraße) mit ca. 15 angestellten Ärzten und MFA in Münster. Wir sind fachlich und technisch voll auf der Höhe und nehmen schon seit Jahren an dem Pilotprojekt „eRezept“ teil.

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Information

Änderungen seit Anfang 2023

Seit dem 1.1.2023 sind alle Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) bei der Krankenkasse des Arbeitnehmers elektronisch abzurufen. Die dafür notwendigen Daten liegen allen Arbeitgebern vor. Durch dieses elektronische Verfahren ist es dem Arbeitgeber nicht mehr möglich zu sehen, welche Praxis die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ausgestellt hat.

Die elektronische Krankschreibung darf mittlerweile per Video-Sprechstunde ausgestellt werden. Wenn der Patient dem Arzt persönlich bekannt ist, dann darf sich die bescheinigte Arbeitsunfähigkeit online via Telesprechstunde über höchstens sieben Tage erstrecken. Ist der Patient bisher in der Praxis noch nicht persönlich vorstellig geworden, dann beschränkt sich das Attest auf maximal drei Tage.

Die Krankheit, die dem „Gelben Schein“ zu Grunde liegt (z.B. Erkältung, grippaler Infekt, Grippe, Influenza, Atemwegsinfekt, Covid, Corona-Infektion, Erbrechen, Durchfall, Diarrhoe, Magen-Darm-Infektionen, Fieber, Halsschmerzen, Husten, Kopfschmerzen, Migräne, Prellung, Verletzung, Verstauchung, Gelenkschmerzen, Rückenschmerzen, Verspannungen, Schmerzen), spielt bei dem elektronischen Attest keine Rolle. Dass die telemedizinische Diagnosestellung und Behandlung, z.B. bei Durchfall, Vorteile gegenüber dem Arztbesuch hat, liegt auf der Hand. Es gibt aber Krankheiten, die eine Untersuchung in der Arztpraxis notwendig machen. Diese gilt es bei der telemedizinischen Behandlung herauszuarbeiten. Erfahrungsgemäß dauert die Video-Konsultation nicht mehr als 5 Minuten.

Bei Arbeitsunfällen können keine elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt werden.

Information

Das elektronische Rezepte (eRezept)

Seit dem 1. Juli 2023 ist jeder Apotheke gesetzlich dazu verpflichtet, auch elektronische Rezepte (eRezept) einzulösen. Bei dieser digitalen Verordnung hat der Patient die Möglichkeit, allein mit seiner Krankenversicherungskarte (also ohne PIN und ohne App), verschreibungspflichtige Medikamente in der Apotheke seiner Wahl bundesweit abzuholen. Dafür wird von der Arztpraxis elektronisch auf einem datensicheren, zentralen E-Rezept-Fachdienst-Server die Rezeptanforderung hinterlegt. Mit seiner Krankenversicherungskarte ermöglicht der Patient dem Apotheker zu sehen, welche Verschreibung auf dem Zentralserver hinterlegt sind und kann dann einzelne oder alle Medikamentenverschreibungen einlösen. Auf der Krankenkassenkarte (eGK) selbst werden keine Medikamentendaten gespeichert.

Wichtig: Betäubungsmittelrezepte können bisher nicht elektronisch ausgestellt werden.

Notwendige Daten

Damit die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (elektronische AU) und das elektronisches Rezept (E-Rezept) an die richtige Krankenkasse geschickt und dem Versicherten exakt zugeordnet werden können, sind folgende Daten notwendig:

1. Vorname, Name, Geburtsdatum und Geschlecht des Patienten
2. Versicherten-, Versicherungsnummer und Mitgliedsstatus
3. Postleitzahl

Information

Authentifizierung

Das Authentifizierungverfahren ist gesetzlich geregelt. Oben genannte Daten müssen am Anfang der Videosprechstunde mit der Krankenversicherungskarte des Patienten abgeglichen werden. Die gesamte Behandlung per Video-Sprechstunde wird direkt mit der Krankenkasse abgerechnet, d.h. der Patient erhält keine Rechnung. Die Angabe falscher Daten machen bei der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und bei dem elektronischen Rezept natürlich keinen Sinn, da so weder eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung noch ein Rezept dem Patienten elektronisch zugeordnet werden können.

Ihre Vorteile

Die Vorteile der eAU und des eRezeptes per Videosprechstunde sind:

1. Schnelligkeit und Effizienz: die digitalen Prozesse führen zu einer schnelleren und effizienteren Patientenversorgung

2. Verminderung der physischer Kontakte: eine telemedizinische Diagnosestellung dämmt die Verbreitung ansteckender Krankheiten ein

3. Flexibilität: Patienten können von überall auf die medizinische Versorgung zurückgreifen

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Dr. Matthias Döring
Ärztehaus Mondstraße, Mondstraße 179‑181
48155 Münster-St. Mauritz
Tel: 0251 919 544 66

eRezept und eAU online

Kassenrezept (eRezept) oder eine Arbeitsunfähigkeitbescheinigung (eAU) via Videosprechstunde elektronisch ausstellen lassen.